Besitzer vom Führerschein der Klasse B dürfen folgende Anhänger fahren:

 

Inhaber der Führerscheinklasse B dürfen mit ihrem Auto Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind nur erlaubt, wenn die Summe der Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger  3,5 t nicht übersteigt. .

 

Die zulässige Gesamtmasse ist die Summe aus Leergewicht und der maximalen Zuladung eines Fahrzeugs bzw. eines Zugs. Das bedeutet, dass das Gewicht der Kombination aus einem Pkw und seinem Anhänger nur insgesamt 3.500 kg wiegen darf = zGG Zugfahrzeug + zGG Anhänger.

Die Führerscheinklasse B kann jedoch aufgestockt werden. Im Jahr 2013 wurde eine Schlüsselzahl eingeführt und eine Anhänger-Klasse erweitert.

 

Die Schlüsselzahl B96:

 

Die Schlüsselzahl 96 ist keine eigenständige Fahrerlaubnis, sondern lediglich eine Erweiterung vom Führerschein der Klasse B. Damit sind Sie berechtigt, Kombinationen mit Anhänger und Zugfahrzeug bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4.250 kg zu bedienen.

Die Schlüsselzahl wird oft für Caravans und Wohnwagen genutzt.

 

Klasse BE:

Die Klasse BE erweitert den B-Führerschein und erhöht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers auf 3.500 kg.

 

Siehe auch: https://www.humbaur.com/de/wissenswertes/fahrerlaubnis/

 

 

F.1:   Zulässiges Gesamtgewicht Zugfahrzeug

 G:    Leergewicht des Zugfahrzeug

O.1:  Anhängelast Gebremst

O.2:  Anhängelast Ungebremst